Kurzarbeit Null reduziert den Urlaubsanspruch

Als Folge der weiterhin grassierenden Corona Pandemie sind Beschäftigte bei vielen Unternehmen noch immer in Kurzarbeit. Schließt die mangelnde Arbeitspflicht Urlaubsansprüche aus? Entsprechend arbeiten die Arbeitnehmer*innen reduziert oder – bei „Kurzarbeit Null“ – gar nicht. Während der Kurzarbeit sind die gegenseitigen Leistungspflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer suspendiert. Kurzarbeiter sind deshalb als „vorübergehend teilzeitbeschäftigte“ Arbeitnehmer anzusehen. […]
UVNord: Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder

Die neueste überarbeitete Ausgabe der Zusammenfassung über die Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder für Unternehmen aus Hamburg und Schleswig-Holstein Stand 13.07.2021 finden Sie unter diesem Link