Kurzarbeit Null reduziert den Urlaubsanspruch

Als Folge der weiterhin grassierenden Corona Pandemie sind Beschäftigte bei vielen Unternehmen noch immer in Kurzarbeit. Schließt die mangelnde Arbeitspflicht Urlaubsansprüche aus? Entsprechend arbeiten die Arbeitnehmer*innen reduziert oder – bei „Kurzarbeit Null“ – gar nicht. Während der Kurzarbeit sind die gegenseitigen Leistungspflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer suspendiert. Kurzarbeiter sind deshalb als „vorübergehend teilzeitbeschäftigte“ Arbeitnehmer anzusehen. […]